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07.10.2020

ÖDP will Jugend-Bürgerantrag einführen

Dr. Eva Gerstl schlägt „verbindlichere Beteiligung junger Menschen“ vor


ÖDP-Stadträtin Dr. Eva Gerstl

Die Stadt Passau soll einen Jugend-Bürgerantrag einführen. Auch noch nicht wahlberechtigte minderjährige Passauerinnen und Passauer sollen sich künftig mit konkreten Vorschlägen an den Stadtrat wenden können. Das hat ÖDP-Stadträtin Dr. Eva Gerstl als Mitglied des Kinder-, Jugend- und Familienausschusses beantragt. „Wir wollen junge Menschen an den Entscheidungen der Stadt besser beteiligen und für den Wettstreit um die besten Ideen begeistern“, begründet die ÖDP-Stadträtin ihren Vorstoß. Der Antrag ist bereits bei OB Dupper eingereicht.

Den offiziellen Bürgerantrag gemäß der Bayerischen Gemeindeordnung dürfen nur volljährige Wahlberechtigte einer Gemeinde unterschreiben. Er hat zur Folge, dass sich der Stadtrat mit einem vorgebrachten Anliegen befassen muss und dass eine beauftragte Person vor dem Stadtrat das Anliegen begründen kann, wenn die Unterschriftenhürde von einem Prozent der Einwohner übersprungen ist. „Wir schlagen nun vor, dass sich Stadträte und Gemeinderäte freiwillig verpflichten, auch einen Bürgerantrag von Jugendlichen zu beraten und analog zum Erwachsenen-Bürgerantrag, einer Vertreterin oder einem Vertreter des Jugend-Bürgerantrags Rederecht im Plenum garantieren. Unser Vorschlag wäre, die Hürde für Jugendliche zu halbieren“, erklärt Dr. Eva Gerstl.

Der Antrag im Wortlaut: http://www.oedp-fraktion-passau.de/index.php?id=68 (Antrag v. 10.9.2020)