Das Wort zur Woche

16.07.2014

Das Staatliche Bauamt und die kommunale Selbstverwaltung – am Beispiel Zieglstadl


Wird die kommunale Selbstverwaltung vom Staatlichen Bauamt in Passau gering geschätzt? Den Eindruck muss man fast haben. Der Ordnungsausschuss des Passauer Stadtrates hat Ende Mai nach einem schweren Verkehrsunfall mit Todesfolge ein Tempolimit für Zieglstadl beschlossen. Die Stadt kann die Verkehrsschilder aber nicht selbst aufstellen lassen, weil es sich um eine Staatsstraße handelt. Zuständig: das Staatliche Bauamt. Dort suchte man angestrengt nach Gründen, die gegen diese sinnvolle Regelung und gegen den ausdrücklichen Wunsch der Anwohner sprechen könnten. Und schließlich wird sogar die Fachaufsicht bei der Regierung von Niederbayern angerufen, die demnächst entscheiden soll. Ich kann das nicht verstehen. Doch wie man auch immer zu der Sache steht: Das staatliche Bauamt wollte trotz offizieller Einladung der Stadt keinen Vertreter zu einem klärenden Ortstermin schicken. Man will seine Haltung nicht vor einem Stadtratsausschuss oder gar vor den betroffenen Anwohnern begründen müssen. Lieber nach Aktenlage entscheiden, lautet die Devise. Im Sinne der Anwohner bleibt nur die Hoffnung, dass die Regierung sich für Sicherheit statt Geschwindigkeit entscheidet.


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