Details

14.03.2017

Gemeinsame Position der Fraktionen ÖDP, Grüne, PaL und FWG:

Bebauung Peschl-Areal


„ÖDP-Fraktionsvorsitzender Paul Kastner“ einfügen.

Am 06. März stellten die Vertreter der Gerchgroup den Stadtratsfraktionen von ÖDP, Grünen, Passauer Liste und Freie Wählergemeinschaft in einer gemeinsamen Sitzung die Pläne für die Bebauung des Peschl-Areals vor. Mit Verwunderung nahmen die Parteienvertreter zur Kenntnis, dass schon im Jahr 2015 zwischen der Stadtverwaltung und der Investorengruppe ein so genanntes „kooperatives Verfahren“ zur Baurechtsschaffung ohne Einbeziehung des Stadtrates vereinbart worden ist. Da es sich bei der Planaufstellung um einen demokratischen Prozess handelt, wäre zumindest vorher die Frage zu klären gewesen, ab für das ehemalige Brauereigelände nicht besser ein „städtebaulicher Wettbewerb“ oder ein „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ die bessere Alternative ist.

In der Sitzung wiesen die Vertreter der Investorengruppe Gerch immer wieder auf die gewünschte schnelle Umsetzung des Bauvorhabens hin. Der dazu nötige erste Verfahrensschritt ist der Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat. Da im Vorfeld dieses Aufstellungsbeschlusses nach Möglichkeit alle offensichtlichen Probleme innerhalb der Verwaltung bereits geklärt werden sollten, stellen sich für unsere Fraktionen diverse ungeklärte Fragen, die dringend vor diesem Beschluss zu beantworten sind.

Durch eine für Passauer Verhältnisse außerordentlich hohe Geschoßflächenzahl (GFZ) von 1,55 für ein 2,1 ha großes Neubaugebiet wird eine Bebauungsdichte geplant, welche ein urbanes Wohnen in diesem Stadtviertel unmöglich machen würde. Aus diesem Grund fordern wir die GFZ auf 1,2, wie für ein „allgemeines Wohngebiet“ vorgeschrieben, zu begrenzen. Damit erreichen wir eine Reduzierung der Bruttogeschoßfläche von bisher 33.100 qm auf 25.700 qm. Mit dieser Forderung wird auch die ursprüngliche Planung wieder aufgegriffen, in welcher von 2-4 Geschossen und nicht von 4-5 Geschossen ausgegangen wurde. Dem zur Folge beantragen wir die Zahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan auf maximal 350 fest zu schreiben. Von diesen Wohnungen sind 20 % nach den Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus zu errichten.

Wegen der vorgesehenen Baudichte sind auch die wenigen Freiflächen bisher in den Plänen keiner bestimmten Nutzungsart zugeordnet. Es ist zum Beispiel nicht erkennbar, wie groß der Kinderspielplatz und die Freifläche für den Kindergarten sein werden, bzw. wo sich diese auf dem Gelände befinden. Wegen der geplanten Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe ist mit einem erheblichen Kunden- und Besuchsverkehr zu rechnen. Für diese Kraftfahrzeuge gibt es laut den Plänen bisher keinen einzigen oberirdischen Parkplatz. Wir fordern deshalb entlang der angrenzenden Straßen nicht nur einen 2-Meter breiten Bürgersteig, sondern zusätzlich die laut Stellplatzverordnung notwendigen Parkplätze oberirdisch für das kurzfristige Parken anzulegen. Die Parksituation in diesem Stadtteil ist bereits jetzt äußerst angespannt und sie darf mit dem Neubaugebiet nicht noch weiter verschlechtert werden.

Der wohl wichtigste Punkt, warum unsere Fraktionen dem Aufstellungsbeschluss in absehbarer Zeit nicht zustimmen können, ist ein verfahrenstechnischer. Die Gerchgroup hatte erklärt, sie werde kein reines Wohngebiet und kein Mischgebiet, sondern ein so genanntes „Urbanes Baugebiet“ beantragen. Für diese Art der Bebauung gibt es kein gültiges Gesetz und schon gar keine Richtlinien. Es ist zwar ein Gesetz in Vorbereitung, aber ob das für Passau und wenn ja, wie anwendbar sein wird, das steht frühestens in einigen Monaten fest. Bis dahin ist schon aus eventuellen haftungsrechtlichen Gründen eine Zustimmung zu einem Aufstellungsbeschluss in nächster Zeit nicht möglich.

Der Grund für den Antrag auf „Urbanes Baugebiet“ liegt in erster Linie an den Lärmimmissionen durch den nahen Bahnhof. Ein von der Verwaltung seit über einem Jahr angefordertes Lärmgutachten haben die Investoren bis heute nicht vorgelegt. Statt dessen planen sie mit der Errichtung von „transparenten Lärmschutzwänden“, die wohl eine Höhe von 5 m – 10 m erreichen müssten. Auch diese Glas- oder Plastikwände an der Haitzingerstraße lehnen wir aus mehreren Gründen ab.

Zweifellos braucht die Stadt Passau zusätzlichen Wohnraum. Eine Bebauung im Stil der 70er-Jahre statt einer lockeren, aufenthaltsfreundlichen Wohnbebauung wird den neuen Bewohnern dieses Stadtviertels nicht gerecht. Unsere Aufgabe als Stadtrat ist es jedoch, sorgfältig zwischen dem Wohl der ganzen Stadt und den Interessen des Investors abzuwägen. Bei der notwendigen Neuplanung wäre den unterzeichnenden Fraktionen an einer Rückmeldung von Seiten des Gestaltungsbeirats sehr gelegen.